Mitgliedschaftsbedingungen

 

 

  1. Anwendungsbereich

(1) Diese Mitgliedschaftsbedingungen regeln das Nutzungs- und Vertragsverhältnis zwischen

etone Motion Analysis GmbH
c/o WeWork, Kemperplatz 1
10785 Berlin
HRB: 206619 B – Amtsgericht Berlin Charlottenburg

(nachstehend „VAHA“ genannt)

 

und Nutzern der VAHA-APP sowie sonstigen Personen, die in ein Rechtsverhältnis mit VAHA zur Nutzung der VAHA-Mitgliedschaftsleistungen treten (nachstehend auch „Mitglieder“ genannt), unabhängig davon, auf welchem Weg oder in welcher Form das Rechtsverhältnis entsteht.

Sie werden jeweils spätestens mit der Registrierung auf der VAHA-App, VAHA-Plattformen oder auf VAHA-Produkten als Bestandteil des jeweiligen Nutzungs-, Dienst- und/oder sonstigen Vertragsverhältnisses akzeptiert.

Mit der Akzeptanz gelten die Mitgliedschaftsbedingungen auch für künftige Verträge oder Rechtsverhältnisse zwischen VAHA und dem Mitglied, ohne dass dies ausdrücklich erklärt werden muss.

Die Mitgliedschaftsbedingungen ergänzen die VAHA AGB in deren Anwendungsbereich.

 

(2) VAHA stellt über VAHA-Online-Plattformen Inhalte, insbesondere Trainingsvideos, Texte, und Bilder zur Verfügung („VAHA-Inhalte“). Die VAHA-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Abschluss einer Mitgliedschaft gewährt unabhängig von einer sonstigen Lizenz Zugriff auf die in der Mitgliedschaft enthaltenen Inhalte und Funktionen der Portale.

 

(3) Der Erwerb der Mitgliedschaft ist auf Personen ab 18 Jahren beschränkt und erfolgt über die Portale von VAHA.

 

 

  1. Mitgliedschaften

 

(1) VAHA-Mitgliedschaften werden in folgenden Varianten angeboten:

 

(a) No-Access Membership

In der kostenfreien No-Access Membership stehen dem Mitglied die Funktionalitäten der VAHA-APP zur Verfügung.

 

(b) Basic Membership:

Die Basic Membership beinhaltet neben den Leistungen der No-Access Membership Zugang zu allen Live- und On-Demand Kursen, Zugang zu Drittanbieter Apps (VAHA Entertain) und voller Funktionalität. Verfügt das Mitglied bereits über eine ALL ACCESS Lizenz als Geräte-Lizenz, steht die Basic Membership diesem Mitglied nicht gesondert zur Verfügung.

 

(c) Basic +1 Membership:

Zusätzlich zur Basic Membership oder ALL ACCESS Lizenz verfügt das Mitglied über eine monatlich buchbare Video-Call-Einheit von je 30 Minuten mit einem Personal Trainer über den VAHA Fitness Spiegel.

 

(d) Basic +3 Membership:

Zusätzlich zur Basic Membership oder ALL ACCESS Lizenz verfügt das Mitglied über drei monatlich buchbare Video-Call-Einheiten von je 30 Minuten mit einem Personal Trainer über den VAHA Fitness Spiegel.

 

(e) Basic +7 Membership:

Zusätzlich zur Basic Membership oder ALL ACCESS Lizenz verfügt das Mitglied über sieben monatlich buchbare Video-Call-Einheiten von je 30 Minuten mit einem Personal Trainer über den VAHA Fitness Spiegel.

 

(f) Basic +11 Membership:

Zusätzlich zur Basic Membership oder ALL ACCESS Lizenz verfügt das Mitglied über elf monatlich buchbare Video-Call-Einheiten von je 30 Minuten mit einem Personal Trainer über den VAHA Fitness Spiegel.

 

(2) Video-Call Einheiten mit einem Personal Trainer müssen in dem jeweiligen Abrechnungsmonat der Mitgliedschaft über die VAHA-App gebucht und über das VAHA Trainingsgerät genutzt werden. Nicht gebuchte und genutzte Einheiten verfallen am Ende der Abrechnungsperiode.

 

(3) Die vorgenannten Basic Memberships (Ziff. 2 (1) b) bis f)) können zusätzlich zur No-Access Membership erworben werden und sind zahlungspflichtig. Die Auswahl der Mitgliedschaft im VAHA-Online-Portal und Absenden des ausgewählten Anmeldeformulars gilt als Angebot auf Abschluss der gewählten Basic Membership. Der Vertragsschluss auf das Angebot erfolgt erst durch die Freischaltung des Funktionsumfangs oder durch ausdrückliche Annahmeerklärung.

Die Zahlungspflicht setzt erst mit der Freischaltung des vollen Funktionsumfangs der ausgewählten Mitgliedschaft durch VAHA ein.

 

(4) Ist ein Mitglied als Käufer eines VAHA-Trainingsgerätes registriert (Hauptmitglied) können Dritte eine Basic Membership erwerben. Ist mit dem VAHA Trainingsgerät eine aktive ALL ACCESS Lizenz verknüpft oder verfügt das Hauptmitglied über eine Basic Membership, ist für das Familienmitglied der Leistungsumfang der Basic Membership auf dem VAHA-Trainingsgerät des Hauptmitglieds kostenfrei. Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt bei Familienmitgliedern einen Monat.

 

 

  1. Upgrades und Downgrades

 

(1) Das Mitglied ist jederzeit zum Upgrade der Mitgliedschaft auf eine höhere Version berechtigt. Ab dem Zeitpunkt des Upgrades erhält das Mitglied den der Mitgliedschaft entsprechenden Zugang zu APP und Software sowie die buchbaren Personal Trainer Sessions. Gleichzeitig fällt ab diesem Zeitpunkt der neue Preis an. Die Preisdifferenz zur vorherigen Mitgliedschaft ist sofort fällig. Die Abrechnungsperiode verändert sich durch ein Upgrade nicht.

 

(2) Downgrades auf eine niedrigere Mitgliedschafts-Version können jeweils zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode erfolgen.  

 

(3) Die Auswahl der höheren oder niedrigeren Mitgliedschaft erfolgt im Mitgliedschaftsbereich der Portale. Sie erfolgt durch Selektion der Upgrades oder Downgrades und Absenden der Auswahl über die hierfür vorgesehene Schaltfläche.

 

  1. Nutzungsrechte, Pflichten

 

(1) Angaben im Anmelde- bzw. Registrierungsprozess sind wahrheitsgemäß vorzunehmen. Insbesondere ist jede Angabe von Namen, Daten, Bildnissen und/oder Persönlichkeitsmerkmalen Dritter im Rahmen der Registrierung und Profilerstellung zu unterlassen. Dem Mitglied ist es untersagt, unberechtigten Dritten die Nutzung seines Kontos zu überlassen.

(2) Im Rahmen des Leistungsumfanges der jeweiligen Mitgliedschaft räumt VAHA dem Mitglied das einfache, nicht übertragbare Recht zum Zugriff auf die VAHA-Inhalte im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Sonstige Nutzungen, insbesondere der Download von Inhalten, sonstige Vervielfältigungen oder Verbreitungen sowie die gewerbliche Nutzung sind untersagt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Zugriff auf spezifische Videos und/oder sonstigen konkrete Inhalte besteht nicht. Insbesondere ist VAHA berechtigt, die über die VAHA-Plattformen bereitgestellten Inhalte nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, auszutauschen und/oder abzuändern.

 

(4) VAHA-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, VAHA-Inhalte zu kopieren oder zu vervielfältigen, diese zu vertreiben, öffentlich wiederzugeben oder in anderer als der gestatteten Weise zu nutzen. Es ist ebenso untersagt, Dritten die Nutzung der Inhalte oder den Zugriff darauf zu gestatten, sofern diese nicht über entsprechende Mitgliedschaftsbefugnisse verfügen.

 

(5) VAHA ist berechtigt, die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste zu kontrollieren und kann im Falle des Verdachtes einer missbräuchlichen Nutzung oder einer Verletzung der vertraglichen Pflichten den Zugang des Mitglieds sperren.

 

 

  1. Laufzeit

 

(1) Das Mitgliedschaftsverhältnis beginnt mit Freischaltung des Kontos und läuft auf unbeschränkte Zeit. Ist für einzelne Leistungen eine Leistungsdauer bestimmt, läuft das Mitgliedschaftsverhältnis mindestens bis zum Ende der Leistungspflichten (Mindestlaufzeit). Gleiches gilt, wenn nach diesen Regelungen eine Mindestlaufzeit bestimmt ist.

(2) Jede Partei hat das Recht, das Vertragsverhältnis nach Ablauf etwaiger Mindestlaufzeiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Ist das Mitglied Inhaber eins VAHA-Trainingsgeräts, ist die ordentliche Kündigung der Basic Membership durch VAHA ausgeschlossen.

(3) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 




  1. Personal Training

 

(1) Soweit VAHA im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses Personal Training anbietet, erfolgt dieses im Rahmen von Video-Live-Trainings über ein VAHA-Trainingsgerät mit von VAHA bereitgestellten Trainern. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass es zur Nutzung des Trainingsgerätes berechtigt ist und die technischen Voraussetzungen, insbesondere Anschlüsse und ausreichende Übertragungskapazitäten, vorliegen.

(2) Das Mitglied hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf den Trainingsplan bestehen. Ggf. sollte das Mitglied zuvor einen Arzt konsultieren.

(3) Hat das Mitglied einen Personal Trainer als Wunschtrainer ausgewählt oder gebucht, soll das Training nach Möglichkeit mit diesem Trainer stattfinden. Im Falle von krankheitsbedingten oder sonstigen personenbedingten Ausfällen des Wunschtrainers soll zunächst ein Ersatztermin vereinbart werden. VAHA ist gleichwohl berechtigt, das Personal Training durch eine andere Person durchzuführen oder durchführen zu lassen.

 

  1. Preise, Zahlungsmodalitäten

 

(1) Angegebene Preise sind Gesamtpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

 

(2) VAHA bietet als Zahlungsmethoden PayPal und Zahlung per Kreditkarte und Sofortüberweisung (Klarna). Wird Sofortüberweisung gewählt, dann wandelt sich dein Mandat ab der zweiten Zahlung in ein SEPA-Lastschriftmandat um.


(3) Die Bezahlung ist monatlich jeweils am Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.
Bei der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Vertrag), die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. VAHA kündigt die Abbuchung mindestens 14 Tage vorher an; wenn VAHA gleiche Beträge wiederkehrend abbucht, kündigt VAHA dies nur vor der ersten Abbuchung an. Mitglieder sichern zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht das Mitglied der Abbuchung, obwohl es hierzu nicht berechtigt bist, hat das Mitglied die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn es dies zu vertreten hat. 

 

 

  1. Haftung

 

(1) VAHA haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VAHA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

 

(2) Ferner haftet VAHA für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet VAHA jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. VAHA haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

 

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

(4) Eine Haftung der Parteien in Fällen höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet keine Partei für Nichtleistungen, Leistungs- oder Erfüllungsmängel oder –verzögerungen die auf höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten u.a. Naturkatastrophen, Regierungskrisen, Unterbrechungen der Netzt- und Stromversorgung, Streiks, Terrorakte, Cyberangriffe, Pandemien und sonstige Gesundheitskrisen, soweit die jeweils verpflichtete Partei die Ursache nicht zu verantworten hat und eine Vermeidung der Pflichtverletzung bzw. Leistungsstörung nicht durch zumutbare Maßnahmen hätte vermieden werden können.

 

(5) Soweit die Haftung von VAHA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

(6)  Die Nutzung von VAHA-Produkten und VAHA-Inhalten erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds unter Beachtung der VAHA-Sicherheitshinweise und in VAHA-Informationen. Insbesondere wird auf das gesundheitliche Risiko bei falschem oder übermäßigem Training und bei individuellen Belastungsrisiken hingewiesen. Es wird empfohlen, vor Aufnahme des Trainings einen Arzt zu konsultieren.

 

 

 

  1. Übertragbarkeit

 

(1) Eine Übertragung der Mitgliedschaftsrechte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VAHA.

(2) VAHA ist berechtigt, den Vertrag und oder die vertraglichen Ansprüche und Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, soweit die Übertragung die Rechte und Ansprüche des Mitglieds nicht beeinträchtigt. Das Mitglied ist in diesem Fall verpflichtet, auf Anfordern mit dem jeweiligen Dritten eine entsprechende Übernahmevereinbarung abzuschließen

 

 

  1. Rechtswahl

 

Auf diese Mitgliedschaftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gegenüber Verbrauchern diese Rechtswahl demnach nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht den Regelungen dieser AGB entgegenstehen. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

  1. Widerrufsrecht

WIDERRUFSBELEHRUNG

 

Als Verbraucher gemäß § 1 Abs. 1 und 3 KSCHG haben Sie das Recht, die Mitgliedschaftsvereinbarung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, Teilsendung oder Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Bitte richten Sie Ihre Widerrufserklärung an:

etone Motion Analysis GmbH
c/o WeWork, Kemperplatz 1
10785 Berlin
E-Mail: support@vaha.com

Die Widerrufserklärung kann elektronisch (E-Mail) oder postalisch übermittelt werden.

Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen für die erworbenen Waren erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn VAHA die Dienstleistung vollständig erbracht hat und VAHA mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem das Mitglied dazu deine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch VAHA verloren geht. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei der Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn VAHA noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat, und das Mitglied diesem Lieferbeginn ausdrücklich sowie verbunden mit der Kenntnisnahme von der Zahlungspflicht des oben genannten angemessenen Betrags zugestimmt hat, sofern das Mitglied bereits eine Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 FAGG zur Verfügung gestellt wurde.

 

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

 




Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An etone Motion Analysis GmbH
c/o WeWork, Kemperplatz 1
10785 Berlin
E-Mail: support@vaha.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

  Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  Name des/der Verbraucher(s)

  Anschrift des/der Verbraucher(s)

  Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

  Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

 



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